Impressum
Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG.
Angaben gemäß § 5 TMG
Vertreten durch: Marleen Schmitz
Redaktionell verantwortlich: Schmitz Strategie & Systeme GmbH, vertreten durch Marleen Schmitz
Kontakt
Leistungserbringung
Die Erbringung von Unternehmensberatung, Consulting und „Done with you"-Leistungen erfolgt durch die Schmitz Strategie & Systeme GmbH (siehe oben).
„Done for you"-Leistungen werden durch die Schmitz Digital GmbH erbracht:
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Wir haben uns sehr bemüht, diese Homepage, unsere E-Mail-Verteiler und Weiteres nach allen gesetzlichen Vorschriften zu erstellen. Sollte Ihnen dennoch auffallen, dass hier etwas Wichtiges fehlt, fremde Rechte Dritter verletzt werden, gesetzliche Bestimmungen nicht vollständig umgesetzt wurden, oder wettbewerbsrechtliche Probleme entstehen könnten, so bitten wir unter Berufung auf § 12 Abs. 1 UWG um eine schnelle, kostenfreie und ausreichend erläuternde Nachricht per E-Mail an kontakt@hammerbetrieb.de und stehen auch telefonisch für eine Klärung zur Verfügung.
Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umgehend angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes zur kostenpflichtigen Abmahnung des Homepagebetreibers entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde somit einen Verstoß gegen § 8 Abs. 4 UWG wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.